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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09 (https://dejure.org/2009,10095)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.09.2009 - 2 M 97/09 (https://dejure.org/2009,10095)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. September 2009 - 2 M 97/09 (https://dejure.org/2009,10095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreit - Zur Inzidentkontrolle der dienstlichen Beurteilung des ausgewählten Bewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Planstelle eines Leitenden Oberstaatsanwalts; Anspruch eines übergegangenen Bewerbers auf inzidente rechtliche Überprüfung der für die Auswahlentscheidung maßgeblichen dienstlichen Beurteilung des ausgewählten Konkurrenten

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Planstelle eines Leitenden Oberstaatsanwalts; Anspruch eines übergegangenen Bewerbers auf inzidente rechtliche Überprüfung der für die Auswahlentscheidung maßgeblichen dienstlichen Beurteilung des ausgewählten Konkurrenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2008 - 6 B 1073/08

    Anforderungen an die dienstliche Beurteilung von Polizeibeamten im Rahmen einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
    Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn die mündliche Befragung des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts die einzige Möglichkeit dargestellt hätte, zu den für die Anlassbeurteilung erforderlichen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 17.11.2008 - 6 B 1073/08 -, zit. n. juris), bedarf hier keiner Klärung, da der Fall so nicht liegt.

    Ob darüber hinaus auch der in den Ruhestand getretene Präsident des Oberlandesgerichts noch mündlich zu befragen gewesen wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 17.11.2008, a.a.O.), kann danach auf sich beruhen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.1998 - 2 M 13/98
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
    Eine derartige Überprüfung kann auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und im Hinblick auf die Beurteilung des ausgewählten Bewerbers erfolgen (vgl. Beschluss des Senats vom 09.10.2003 - 2 M 105/03 -, m.w.N.; Beschluss des Senats vom 18.05.1998 - 2 M 13/98 -).

    In diesem Sinne durchschlagend sind jedoch solche Fehler, die die dienstliche Beurteilung im Sinne ihrer Zweckbestimmung, die gerade darin besteht, als Grundlage für Personalentscheidungen zu dienen, unbrauchbar macht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.05.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
    Er hat einen Anspruch darauf, dass die für die Auswahlentscheidung maßgebliche dienstliche Beurteilung des ausgewählten Konkurrenten einer inzidenten rechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, NVwZ 2007, 194; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317ff.; OVG Münster, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 B 1786/07 -, zitiert nach juris), wie auch bereits das Verwaltungsgericht im rechtlichen Ansatz zutreffend festgestellt hat.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
    Bei einer solchen Konstellation bedarf die Annahme, dem Beigeladenen komme gegenüber dem Antragsteller ein Eignungsvorsprung zu, einer besonderen Begründung bzw. Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Beschluss 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 - Rn. 23, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
    Er hat einen Anspruch darauf, dass die für die Auswahlentscheidung maßgebliche dienstliche Beurteilung des ausgewählten Konkurrenten einer inzidenten rechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, NVwZ 2007, 194; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317ff.; OVG Münster, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 B 1786/07 -, zitiert nach juris), wie auch bereits das Verwaltungsgericht im rechtlichen Ansatz zutreffend festgestellt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2008 - 1 B 1786/07
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
    Er hat einen Anspruch darauf, dass die für die Auswahlentscheidung maßgebliche dienstliche Beurteilung des ausgewählten Konkurrenten einer inzidenten rechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, NVwZ 2007, 194; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317ff.; OVG Münster, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 B 1786/07 -, zitiert nach juris), wie auch bereits das Verwaltungsgericht im rechtlichen Ansatz zutreffend festgestellt hat.
  • OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03

    dienstliche Beurteilung, Prüfungsvermerk, Beurteilungsmaßstab, gleichmäßige

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
    Ob er hierzu befügt war, hängt von der Auslegung des § 6 Abs. 1 RiG M-V ab (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 05.04.2005 - 3 B 277/03 -, Rn. 35ff. zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2003 - 2 M 105/03

    Überprüfung der dienstlichen Beurteilung einer schwerbehinderten Richterin

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
    Eine derartige Überprüfung kann auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und im Hinblick auf die Beurteilung des ausgewählten Bewerbers erfolgen (vgl. Beschluss des Senats vom 09.10.2003 - 2 M 105/03 -, m.w.N.; Beschluss des Senats vom 18.05.1998 - 2 M 13/98 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2002 - 2 M 15/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn bleibt es überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst, sofern nur das Prinzip des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG) selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23.07.2002 - 2 M 15/02 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.05.2009 - 2 M 68/09

    Darlegungserfordernis; einstweiliger Rechtsschutz; Vorbringen zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
    Darlegungen zum Anordnungsgrund sind aber im vorliegenden Fall verzichtbar, weil der Anordnungsgrund ohne Weiteres auf der Hand liegt (vgl. Beschluss des Senats vom 06.05.2009 - 2 M 68/09 -, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10

    Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern einer Berufungskommission an einer

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts entspricht der allgemein in der Rechtsprechung vertretenen (vgl. Beschl. des Senats v. 02.09.2009 - 2 M 97/09 - OVG Münster, Beschl. v. 30.10.2009 - 1 B 134/09 - OVG Magdeburg "offensichtlich chancenlos" - Beschl. v. 26.08.2009 - 1 M 52/09 - OVG Berlin-Brandenburg "in jedem Fall chancenlos", Beschl. v. 06.06.2007 - 4 S 14.07 - OVG Koblenz, Beschl. v. 08.09.2000 - 2 B 11405/00 - alle zit. nach juris, zum Teil m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10

    Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilungen

    Durch Beschluss des Senats vom 02.09.2009 - 2 M 97/09 - ist dem Beschwerdegegner im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht ... anhängigen Hauptsacheverfahrens 6 A 332/09 untersagt worden, den Beigeladenen zum Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht ... zu ernennen und in die entsprechende Planstelle einzuweisen.

    Eine derartige Überprüfung kann auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und ebenso wie für den ausgewählten auch für den übergangenen Bewerber erfolgen (vgl. Beschluss des Senats vom 02.09.2009, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.12.2015 - 3 CE 15.1947

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Konkurrent, unterschiedliche

    Ansonsten nämlich wäre der Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers in verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbarer Weise erschwert und eine effektive Kontrolle darüber nicht gewährleistet, ob das Auswahlverfahren den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprochen hat (vgl. BVerfG, B. v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164 - juris Rn. 13; BVerwG, U. v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 - BVerwGE 118, 370 - juris Rn. 23; OVG Magdeburg, B. v. 18.8.2011 - 1 M 65/11 - ZBR 2012, 106, - juris Rn. 8; OVG Greifswald, B. v. 2.9.2009 - 2 M 97/09 - juris Rn. 12; OVG Münster, B. v. 6.5.2008 - 1 B 1786/07 - juris Rn. 45).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2013 - 2 M 123/13

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit im einstweiligen Rechtsschutz -

    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn bleibt es überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst, sofern nur das Prinzip des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG) selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. Beschl. des Senats v. 2. September 2009 - 2 M 97/09 -, zit. nach juris Rn. 12).
  • VG München, 01.06.2021 - M 5 E 21.316

    Besetzung der Präsidentenstelle eines Gerichts

    Ohne eine wirksame Kontrolle dieses primären Auswahlmittels wäre ein effektiver Rechtsschutz im Konkurrentenstreit nicht möglich (BayVGH, B.v. 1.12.2015 - 3 CE 15.1947 - juris Rn. 29; OVG MV, B.v. 2.9.2009 - 2 M 97/09 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 6.5.2008 - 1 B 1786/07 - juris Rn. 45).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 2 M 163/11

    Bekanntgabe der Beförderungsauswahlentscheidung vor vorbehaltener Beteiligung des

    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn bleibt es überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst, sofern nur das Prinzip des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 9 BeamtStG) selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. Beschl. des Senats v. 2. September 2009 - 2 M 97/09 -, zit. nach juris Rn. 12).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2012 - 2 M 41/12

    Recht der Richter

    Dementsprechend hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob der Beurteiler den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingütige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt, gegen Verfahrensvorschriften oder eine ggf. durch Richtlinien bestimmte allgemeine Verwaltungspraxis verstoßen hat (vgl. Beschl. des Senats v. 2. September 2009 - 2 M 97/09 -, zit. nach juris Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 11. November 1999 - 2 A 6.98 -, zit. nach juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 26.01.2015 - 28 K 166.14
    Das ist etwa dann der Fall, wenn die gegenüber der letzten Regelbeurteilung höhere Gesamtnote der aktuellen Anlassbeurteilung nicht hinreichend plausibilisiert wurde (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 -, NVwZ-RR 2014, 809 [810]; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. November 2014 - 4 S 1641/14 - Juris Rn. 3 und 16, 0berverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, Juris Rn. 8; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. September 2009 - 2 M 97/09 - Juris Rn. 12).
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